"Sachverständiger"
kann sich fast jeder nennen und solche Dienstleistungen
anbieten, der Begriff ist nicht geschützt!
Mit deshalb wandern jährlich ca. zwei Milliarden
Euro in falsche Hände, dies zahlen
"die Ehrlichen" und das ist ein Problem!
Wie
kann ein "Auftraggeber", wie kann der Markt
vor schlecht ausgebildeten, selbsternannten, unter Umständen
unfähigen oder gar unseriösen "Fachleuten"
geschützt werden?
Diese drei Punkte beschreiben das Anforderungsprofil
für unsere Vertragspartner, weitere Einzelheiten
in der Druckansicht:
Dipl.-Ing. (TU/TH/FH) müssen mindestens dreijährige
praktische Tätigkeit im Kfz-Bereich (Kfz-Hersteller,
Kfz-Reparaturbetrieb, Kfz-Sachverständigenbüro,
Schadenbegutachtung eines Versicherers) vor oder nach
dem Studium ausgeübt haben und mindestens eine zweijährige
Sachverständigentätigkeit auf dem
Fachgebiet "Kfz-Schäden und -bewertung"
nachweisen.
Meister nach 1) müssen mindestens drei Jahre als
Meister im Kfz-Bereich praktische Tätigkeit (Kfz-Hersteller,
Kfz-Reparaturbetrieb, Kfz-Sachverständigenbüro,
Schadenbegutachtung eines Versicherers) nachweisen und
mindestens 2 Jahre als Sachverständiger für
Kfz-Schäden und -bewertung tätig gewesen sein. 3)
Persönliche Voraussetzungen
Die
Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitende
und überwachte seriöse Zertifizierungsstelle
ist die Antwort! Fordern Sie von Ihrem Sachverständigen den Sachkundenachweis
einer seriösen Zertifizierung, denn auch der Begriff
"Zertifizierung" ist leider nicht geschützt,
wir
beraten Sie!
Die
Zertifizierung von Sachverständigen für Kfz-Schäden
und -Bewertung erlaubt diesen auch andere Aufgaben zu
erfüllen, insbesondere Beratung, Prüfung, Überwachung,
schiedsgutachterliche, schiedsgerichtliche und forensische
Gutachtertätigkeit.